Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08   

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https://dejure.org/2008,11141
LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08 (https://dejure.org/2008,11141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08 (https://dejure.org/2008,11141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 10 TaBV 125/08 (https://dejure.org/2008,11141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im allgemeinen Arbeitsrecht; Erforderlichkeit trotz langjährigen Erfahrungswissens; Erledigung des Beschwerdeverfahrens nach Zahlung der Schulungskosten durch Arbeitgeber; vorbehaltlose ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG, § 362 BGB; § 91 a ZPO
    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im allgemeinen Arbeitsrecht; Erforderlichkeit trotz langjährigen Erfahrungswissens; Erledigung des Beschwerdeverfahrens nach Zahlung der Schulungskosten durch Arbeitgeber; vorbehaltlose ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsrat - Kostenübernahme einer Schulungsveranstaltung - Notwendigkeit der Teilnahme an einer Grundlagenschulung 'Arbeitsrecht' nach mehrjähriger Betriebsratstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im allgemeinen Arbeitsrecht; Erforderlichkeit trotz langjährigen Erfahrungswissens; Erledigung des Beschwerdeverfahrens nach Zahlung der Schulungskosten durch ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; BGB § 362; ; ZPO § 91 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im Arbeitsrecht für langjährige Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen; unsubstantiierte Darlegungen zum Erwerb von Grundkenntnissen im Arbeitsrecht; Grenzen der Amtsermittlungspflicht bei ausdrücklicher Aufforderung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2009, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Durch Beschluss vom 19.03.2008 hat das Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 2/07 - den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber zur Erstattung von Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach den §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet ist, ist im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - im Einzelnen ausgeführt worden.

  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05 - wird Bezug genommen.

    Durch Beschluss vom 19.03.2008 hat das Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 2/07 - den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99

    Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Eine derartige Buchung wird erst endgültig, wenn die Bank die Daten der Gutschrift zur vorbehaltlosen Bekanntgabe an den Empfänger bereitgestellt hat, also "Abrufpräsenz" besteht (BGH, 23.11.1999 - NJW 2000, 804; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 362 Rn. 9 m.w.N.).
  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 21/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungslast im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Auch bei Geltung des Untersuchungsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG hat der jeweilige Antragsteller diejenigen Tatschen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (BAG, 26.06.1973 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 3; BAG, 09.09.1975 - AP ArbGG 1953 § 83 Nr. 6; BAG, 16.05.2007 - AP ArbGG 1979 § 96 a Nr. 3, Rn. 26, 27; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 83 Rn. 89 m.w.N.).
  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 21/72

    Fahrtkosten - Verzehrkosten - Wahlvorstandsmitglied - Schulung - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Auch bei Geltung des Untersuchungsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG hat der jeweilige Antragsteller diejenigen Tatschen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (BAG, 26.06.1973 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 3; BAG, 09.09.1975 - AP ArbGG 1953 § 83 Nr. 6; BAG, 16.05.2007 - AP ArbGG 1979 § 96 a Nr. 3, Rn. 26, 27; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 83 Rn. 89 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Eine Erfüllung nach § 362 BGB und damit eine Erledigung des Rechtsstreits tritt auch dann nicht ein, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger betreffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH, 25.05.1976 - MDR 1976, 1005; BGH, 19.01.1983 - NJW 1983, 1111; BGH, 22.05.1990 - NJW 1990, 2756; BGH, 16.11.1993 - NJW 1994, 942; BAG, 07.09.1972 - AP ZPO § 767 Nr. 2; BAG, 09.12.1987 - AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 4; BAG, 27.10.2005 - AP ArbGG 1979 § 12 a Nr. 13, Rn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn.12; Staudinger/Olzen, BGB, Neubarb. 2000, § 362 Rn. 24 ff., 30; Wenzel/MünchKom, BGB, 5. Aufl., § 362 Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Eine Erfüllung nach § 362 BGB und damit eine Erledigung des Rechtsstreits tritt auch dann nicht ein, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger betreffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH, 25.05.1976 - MDR 1976, 1005; BGH, 19.01.1983 - NJW 1983, 1111; BGH, 22.05.1990 - NJW 1990, 2756; BGH, 16.11.1993 - NJW 1994, 942; BAG, 07.09.1972 - AP ZPO § 767 Nr. 2; BAG, 09.12.1987 - AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 4; BAG, 27.10.2005 - AP ArbGG 1979 § 12 a Nr. 13, Rn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn.12; Staudinger/Olzen, BGB, Neubarb. 2000, § 362 Rn. 24 ff., 30; Wenzel/MünchKom, BGB, 5. Aufl., § 362 Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Eine Erfüllung nach § 362 BGB und damit eine Erledigung des Rechtsstreits tritt auch dann nicht ein, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger betreffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH, 25.05.1976 - MDR 1976, 1005; BGH, 19.01.1983 - NJW 1983, 1111; BGH, 22.05.1990 - NJW 1990, 2756; BGH, 16.11.1993 - NJW 1994, 942; BAG, 07.09.1972 - AP ZPO § 767 Nr. 2; BAG, 09.12.1987 - AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 4; BAG, 27.10.2005 - AP ArbGG 1979 § 12 a Nr. 13, Rn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn.12; Staudinger/Olzen, BGB, Neubarb. 2000, § 362 Rn. 24 ff., 30; Wenzel/MünchKom, BGB, 5. Aufl., § 362 Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Eine Erfüllung nach § 362 BGB und damit eine Erledigung des Rechtsstreits tritt auch dann nicht ein, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger betreffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH, 25.05.1976 - MDR 1976, 1005; BGH, 19.01.1983 - NJW 1983, 1111; BGH, 22.05.1990 - NJW 1990, 2756; BGH, 16.11.1993 - NJW 1994, 942; BAG, 07.09.1972 - AP ZPO § 767 Nr. 2; BAG, 09.12.1987 - AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 4; BAG, 27.10.2005 - AP ArbGG 1979 § 12 a Nr. 13, Rn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn.12; Staudinger/Olzen, BGB, Neubarb. 2000, § 362 Rn. 24 ff., 30; Wenzel/MünchKom, BGB, 5. Aufl., § 362 Rn. 29 m.w.N.).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08
    Eine Erfüllung nach § 362 BGB und damit eine Erledigung des Rechtsstreits tritt auch dann nicht ein, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger betreffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH, 25.05.1976 - MDR 1976, 1005; BGH, 19.01.1983 - NJW 1983, 1111; BGH, 22.05.1990 - NJW 1990, 2756; BGH, 16.11.1993 - NJW 1994, 942; BAG, 07.09.1972 - AP ZPO § 767 Nr. 2; BAG, 09.12.1987 - AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 4; BAG, 27.10.2005 - AP ArbGG 1979 § 12 a Nr. 13, Rn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn.12; Staudinger/Olzen, BGB, Neubarb. 2000, § 362 Rn. 24 ff., 30; Wenzel/MünchKom, BGB, 5. Aufl., § 362 Rn. 29 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

    Zwar darf ein Betriebsrat trotz des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungsveranstaltungen die bisherigen vom jeweiligen Betriebsratsmitglied erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen grundsätzlich nicht außer Acht lassen (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - EzB BetrVG § 37 Nr. 17 = AuR 2008, 362; LAG Hamm 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08 - AuA 2009, 303; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 Rn. 15).
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

    Zwar darf ein Betriebsrat trotz des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungsveranstaltungen die bisherigen vom jeweiligen Betriebsratsmitglied erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen grundsätzlich nicht außer acht lassen (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - EzB BetrVG § 37 Nr. 17 = AuR 2008, 362; LAG Hamm 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08 - AuA 2009, 303; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 Rn. 15).
  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

    Der Betriebsrat durfte trotz des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums die bisherigen vom Kläger erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen nicht außer Acht lassen (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - EzB BetrVG § 37 Nr. 17 = AuR 2008, 362; LAG Hamm 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08 - AuA 2009, 303; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 Rn. 15 Unstreitig ist zwischen den Parteien, dass der Kläger mindestens über selbst erarbeitete Grundkenntnisse in den Bereichen Word und Excel verfügt.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4374
LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08 (https://dejure.org/2009,4374)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08 (https://dejure.org/2009,4374)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 (https://dejure.org/2009,4374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 92 a; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Internetzugang für Betriebsrat

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Internet des Gesamtbetriebsrates reicht nicht!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2009, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen auf Überlassung von Mitteln der IuK (BAG, 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 03.09.2003, 7 ABR 8/03).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

    Darüber hinaus kann er sich mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (so zu Recht BAG vom 03.09.2003, - 7 ABR 8/03).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 (Az. 17 TaBV 607/08, Rechtsbeschwerde eingelegt, BAG -7 ABR 79/08) wonach es nicht gerechtfertigt ist, die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat jeweils davon abhängig zu machen, welche konkreten Aufgaben derzeit vom Betriebsrat bereits bearbeitet wurden.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen auf Überlassung von Mitteln der IuK (BAG, 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 03.09.2003, 7 ABR 8/03).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 (Az. 17 TaBV 607/08, Rechtsbeschwerde eingelegt, BAG -7 ABR 79/08) wonach es nicht gerechtfertigt ist, die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat jeweils davon abhängig zu machen, welche konkreten Aufgaben derzeit vom Betriebsrat bereits bearbeitet wurden.
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).
  • LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 TaBV 35/07

    Betriebsrat - Internetzugang - nachträgliche Sperrung - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben des Betriebsrates und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrates, kann das Gericht die Entscheidung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16.05.2007, 7 ABR 45/06; 23.08.2006, 7 ABR 55/05; 04.09.2004, 7 ABR 8/03; LAG Nürnberg 19.03.2008, 4 TaBV 35/07; LAG Berlin-Brandenburg 09.07.2008, 17 TaBV 607/08).
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Ähnliche Auffassungen vertreten die 16. und die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 18.02.2009, 12 TaBV 17/08, juris mit zust. Anm. Kossens, jurisPR-ArbR 20/2009 Nr. 2 und v. 30.10.2008, 16 Ta BV 2/08) und die 17. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 08.07.2008, 17 TaBV 607/08, juris) sogar für den Internetzugang des Betriebsrates; die Nutzung eines PCs wird dabei vorausgesetzt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    Ausgerichtet an diesem Maßstab kann der Betriebsrat den Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs im Regelfall allein auf die fortschreitende technische Entwicklung und den allgemeinen Verbreitungsgrad des Internets stützen (anders noch BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05, wie hier LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 und Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 16 TaBV 2/08 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08).

    Da der Betriebsrat seine Geschäfte grundsätzlich eigenständig und eigenverantwortlich führt, kann von ihm auch nicht verlangt werden, Mitglieder des Gesamtbetriebsratsausschusses, die einen Internetzugang haben, um Erledigung einer Internetrecherche zu bitten (LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 und vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09).

    - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 mit Hinweis auf Recherchemöglichkeiten für Betriebsräte = www.aus.portal.de ; www.bmas.de ; www.bundesarbeitsgericht.de ; www.arbeitsagentur.de.

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 54/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

    Auch der Hinweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08 - nötigt nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Die dem Betriebsrat nach §§ 80 Abs. 1, 87 ff, 92 ff, 106 ff BetrVG obliegenden umfangreichen Aufgaben lassen sich sachgerecht nur durch laufende und aktuelle Unterrichtung über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie insbesondere durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Handlungsspielräume lösen (LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Febr. 2009 - 12 TaBV 17/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 54/09; LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Die dem Betriebsrat nach §§ 80 Abs. 1, 87 ff, 92 ff, 106 ff BetrVG obliegenden umfangreichen Aufgaben lassen sich sachgerecht nur durch laufende und aktuelle Unterrichtung über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie insbesondere durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Handlungsspielräume lösen (LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Febr. 2009 - 12 TaBV 17/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 54/09; LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
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